100 Tage DSGVO

Erstellt von Oliver Karall

Datenschutzgrundverordnung DSGVO: Gut gemeint ist eben nicht immer gleichbedeutend mit gut gemacht.

 

100 Tage nach der verpflichtenden Einführung der DSGVO sind sowohl bei den Unternehmen, als auch bei den Aufsichtsbehörden noch sehr viele Fragen offen. Das Umsetzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereitet vielen Unternehmen große Kopfschmerzen.

Sicherlich verfolgten die Schöpfer der EU-DSGVO hehre Ziele, und die Notwendigkeit von Datenschutzregelungen soll hier wahrhaftig nicht kleingeredet werden. Aber gut gemeint ist eben nicht immer gleichbedeutend mit gut gemacht.

Auch jetzt sind bei weitem nicht alle Firmen mit der Anpassung fertig, obwohl sie schon viel Zeit investiert haben. Schwierigkeiten bereitet vor allem, dass die Bedeutung vieler Vorgaben weiterhin unklar sei. Nicht einmal die Datenschutzaufsichtsbehörden konnten sich bei einigen Regelungen auf eine einheitliche Auslegung verständigen. Vor allem kleinere Unternehmen kämpfen mit den zahlreichen formalen Vorgaben.

So wie Österreich schon vor Inkrafttreten die strengen Vorgaben der DSGVO etwas gelockert hat, ist nun auch Bayern gerade dabei, hier einige Bestimmungen zu "lockern". Inwieweit diese nationalen Änderungen mit EU-Recht haltbar sind, wird sich erst zeigen. In jedem Fall kommt Bewegung in die Sache und es geht in die richtige Richtung. Man kann daher davon ausgehen, dass sich noch einiges zugunsten der "normalen"Unternehmen, deren Unternehmenszweck nicht Datenverarbeitung ist, ändern wird.

Bis dahin kann man den Unternehmen nur empfehlen, die DSGVO umzusetzen, aber dabei mit Augenmaß und vor allem mit Hausverstand vorzugehen.

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